Heilmassage:
Bei von Ärzten verordneten Heilmassagen ist ein Kostenersatz durch alle gesetzlichen Krankenkassen möglich. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse und Therapieart. Es lohnt sich aber oftmals, bei der Krankenkasse nachzufragen.
Sonstiger Kostenersatz:
Einige Krankenversicherungen bieten eine jährliche Massagepauschale an welche man in Anspruch nehmen kann:
Denken Sie auch an ihre private Zusatzversicherung, denn auch diese übernehmen manchmal die Kosten für Massagen.
Nachlesen bzw. Nachfragen lohnt sich da immer wieder.
* Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.